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Die Tätigkeit im Überblick
Rechtspfleger/innen treffen gerichtliche Entscheidungen in den ihnen übertragenen Bereichen der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, z.B. im Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschafts-, Grundbuch- oder Registerrecht sowie bei Zwangsvollstreckungen. In der Justizverwaltung können sie auch Führungsaufgaben übernehmen, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/innen.
Sie arbeiten hauptsächlich bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen.
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung zum Rechtspfleger/zur Rechtspflegerin wird an
Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
der Bundesländer, an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften durchgeführt.
Die 3-jährige Ausbildung wird von den Bundesländern angeboten.
Hinweise:
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Die Bezeichnungen der Bildungsstätten können je nach Bundesland variieren. In dieser Beschreibung wird "Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege" verwendet.
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Im Rahmen des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen sollen auch an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder die gestuften Studienabschlüsse eingeführt werden. Da die Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, wird nachfolgend der Vorbereitungsdienst mit dem Diplomabschluss beschrieben.
Über das aktuelle Studienangebot informiert die Datenbank KURSNET.
Rechtswissenschaft (in KURSNET)
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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=8235